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   VG Gera, 02.03.2005 - 2 K 2611/03 GE   

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https://dejure.org/2005,30937
VG Gera, 02.03.2005 - 2 K 2611/03 GE (https://dejure.org/2005,30937)
VG Gera, Entscheidung vom 02.03.2005 - 2 K 2611/03 GE (https://dejure.org/2005,30937)
VG Gera, Entscheidung vom 02. März 2005 - 2 K 2611/03 GE (https://dejure.org/2005,30937)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Brandenburg, 25.04.1995 - 1 A 24/94

    Klage Dritter auf kommunalaufsichtliche Genehmigung von Grundstücksgeschäften

    Auszug aus VG Gera, 02.03.2005 - 2 K 2611/03
    OVG Brandenburg, Beschluss vom 25. April 1995 - 1 A 24/94 - zitiert nach juris;.

    Den mit Schriftsatz vom 28. August 2003 eingelegten Widerspruch der Klägerin wies das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Widerspruchsbescheid vom 6. November 2003 unter Bezugnahme auf einschlägige Rechtsprechung (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 25. April 1995 - 1 A 24/94 - LKV 1995, 374; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. Juni 1999 - 2 EO 754/96 -, zitiert nach Juris) als unzulässig zurück.

    Brandenburg, Beschluss vom 25. April 1995 - 1 A 24/94 - a.a.O. zur Rechtslage nach § 49 Abs. 3 Buchst. b) des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 (GBl. I S. 255).

    Diese Schutzfunktion wird in der präventiven Gesetzmäßigkeitskontrolle durch die Einzelgenehmigungen besonders deutlich (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 25. April 1995 - 1 A 24/94 - a.a.O.).

    Denn der Zweck der aufsichtsrechtlichen Genehmigung, die oben dargestellten Interessen der Gemeinde zu wahren, entbindet diese auch im Falle der Versagung der Genehmigung nicht davon, den mit Eintritt in Vertragsverhandlungen verbundenen Schutzpflichten nachzukommen (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 25. April 1995 - 1 A 24/94 -, a.a.O.; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Juni 1999 - 2 EO 754/96 - a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 29.06.1999 - 2 EO 754/96
    Auszug aus VG Gera, 02.03.2005 - 2 K 2611/03
    Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Juni 1999 - 2 EO 754/96 - zitiert nach juris.

    Den mit Schriftsatz vom 28. August 2003 eingelegten Widerspruch der Klägerin wies das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Widerspruchsbescheid vom 6. November 2003 unter Bezugnahme auf einschlägige Rechtsprechung (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 25. April 1995 - 1 A 24/94 - LKV 1995, 374; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. Juni 1999 - 2 EO 754/96 -, zitiert nach Juris) als unzulässig zurück.

    Nach der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29. Juni 1999 - 2 EO 754/96 - a.a.O.) sei nicht einmal der Käufer eines Grundstücks vom Schutzbereich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung erfasst.

    Eine entgegenstehende Annahme würde die Frage nach dem Umfang und den Eingriffsmöglichkeiten der kommunalaufsichtlichen Prüfung aufwerfen, die dann, wenn sie sich auch auf den Inhalt des Rechtsgeschäftes zu erstrecken hätte, dem Regelungszweck des § 67 ThürKO, der Gewährleistung der gemeindlichen Selbstverwaltung, zuwiderlaufen würde (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. Juni 1999 - 2 EO 754/96 - a.a.O.).

    Denn der Zweck der aufsichtsrechtlichen Genehmigung, die oben dargestellten Interessen der Gemeinde zu wahren, entbindet diese auch im Falle der Versagung der Genehmigung nicht davon, den mit Eintritt in Vertragsverhandlungen verbundenen Schutzpflichten nachzukommen (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 25. April 1995 - 1 A 24/94 -, a.a.O.; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. Juni 1999 - 2 EO 754/96 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 27.01.2004 - 4 B 606/02

    Klagebefugnis, Kaufvertrag, Nutzungsrecht, Selbstverwaltungsrecht,

    Auszug aus VG Gera, 02.03.2005 - 2 K 2611/03
    Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Janura 2004 - 4 B 606/02 - zitiert nach juris (Abgrenzung);.

    Dies habe zuletzt das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden (vgl. Urteil vom 27. Januar 2004 - 4 B 606/02 - ZOV 2004, 149).

    Der Hinweis der Klägerin auf die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 27. Januar 2004 - 4 B 606/02 - a.a.O.) führt nicht weiter.

  • VG Koblenz, 04.08.2000 - 6 K 1591/00
    Auszug aus VG Gera, 02.03.2005 - 2 K 2611/03
    Dieser Rechtsauffassung sei auch das Verwaltungsgericht Weimar gefolgt (vgl. Gerichtsbescheid vom 22. April 2002 - 6 K 1371/00.We - n.v. und Urteil vom 6. Mai 2002 - 6 K 1591/00.We - n.v.).
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